Für Aufsichtsräte in den rund 100 voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Beispiele: Audi, BMW, Daimler, Adidas, Commerzbank, Deutsche Bank. Diese Unternehmen müssen die Quote ab dem 1. Januar 2016 sukzessiv für die dann neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten beachten. Bestehende Mandate können aber bis zu ihrem regulären Ende wahrgenommen werden.
Der 30-Prozent-Anteil muss im Aufsichtsrat insgesamt erfüllt werden. Wenn die Arbeitnehmerseite oder die Anteilseignerseite dem vor der Wahl widerspricht, so muss die Quote für jede „Bank“ getrennt erfüllt werden.
Erfüllt eine Wahl die Quote nicht, dann ist die Wahl nichtig und das Mandat kann nicht besetzt werden („leerer Stuhl“). Damit sinkt im Aufsichtsrat die Stimmenzahl der betroffenen Seite (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer).
Weitere etwa 3.500 mittelgroße Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen sich eigene Zielvorgaben für die Führungsetagen setzen.
Der öffentliche Dienst zieht mit. Die entsprechenden Gesetze und Regelungen des öffentlichen Dienstes beim Bund werden so geändert, dass auch hier künftig mehr Frauen in Führungspositionen vertreten sind.
Quelle: SPD
...gegen die Ewiggestrigen.
Zwölf privilegierte Frauen sprachen sich auf dem "Focus" vom Juni 2014 gegen die Frauenquote aus, wollten dabei verwegen sein, wie die Frauen, die 1971 im "Stern" zugaben: Wir haben abgetrieben. Im Text dann holen sie Argumente aus der Mottenkiste, die schon mehrfach widerlegt wurden. Den Artikel der Süddeutschen Zeitung können Sie hier lesen.